Obliegenheiten sind Pflichten, die die versicherte Person im Versicherungsfall erfüllen muss.
Verletzen Sie eine Pflicht vorsätzlich, können wir die Versicherungs-Leistung verweigern.
Verletzen Sie eine Pflicht grob fahrlässig, können wir die Leistung in dem Umfang kürzen, welcher der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Sie müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Pflicht keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht hat, müssen wir die Versicherungs-Leistung erbringen. Dies gilt nicht, wenn Sie arglistig gehandelt haben.
Sie sind z. B. verpflichtet, die Reise innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des versicherten Ereignisses zu stornieren (z. B. bei Ihrem Reiseanbieter), um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Dies gilt auch bei Erkrankungen oder Verletzungen, die bei üblichem Heilverlauf bis zum Reisezeitpunkt ausgeheilt sein sollten.