Informationen zur Ukraine-Krise
Allgemeine Informationen
Die Ereignisse in der Ukraine beschäftigen uns alle. Wir hoffen, dass es Ihnen und Ihren Familienangehörigen gut geht und Sie von der beunruhigenden, instabilen Situation nicht betroffen sind. Wir können nachvollziehen, dass Sie sich in Anbetracht der Ukraine-Krise fragen, inwiefern sich diese Ereignisse auf Ihren Versicherungsschutz und unsere Assistance-Leistungen auswirken.
Bitte überprüfen Sie zunächst die Gültigkeit Ihres Reiseschutzes für Ihr Reiseziel. Aktuelle Informationen sowie Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Überprüfen Sie anschließend bitte Ihre Versicherungsbedingungen. Diese regeln den Umfang Ihres Versicherungsschutzes. Kontaktieren Sie außerdem auch Ihren Reiseanbieter (z. B. die Fluggesellschaft, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter). Ihr Reiseanbieter kann Ihre Reise gegebenenfalls (je nach Situation, Zeitplan, Reiseziel etc.) umplanen, ändern oder sich um eine Rückerstattung kümmern.
Sollte Ihnen Ihr Reiseanbieter keine Lösung anbieten können, finden Sie nachfolgend einige allgemeine Hinweise zu Ihrem Reiseschutz, die sich speziell auf die aktuelle Situation in oder um Europa beziehen.
Details zu Ihrem Reiseschutz entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsbedingungen. Generell sind bei uns folgende Ereignisse nicht über Ihren Reiseschutz abgedeckt:
- Sie haben sich entschieden die Reise nicht anzutreten oder haben Bedenken zu fliegen?
Nicht versichert ist im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung, wenn Sie beispielsweise eine Urlaubsreise nach Frankreich aufgrund der Ukraine-Krise stornieren wollen.
- Direkt oder indirekt durch den Krieg verursachte Ereignisse
Wenn beispielsweise wegen des Krieges Flüge annulliert werden, ist dies nicht im Versicherungsschutz Ihrer Reiseversicherung enthalten. Möglicherweise ist dies aber über Ihren Reiseanbieter abgedeckt.
- Wirtschaftliche Sanktionen, die Ihre Reisepläne stören
Sollten Sie die Reise absagen, weil beispielsweise Ihre Kreditkarte aufgrund von Restriktionen im Zahlungsverkehr (z. B. SWIFT) nicht eingesetzt werden kann, ist dies nicht durch Ihre Versicherung abgedeckt.
- Änderungen aufgrund von Reisewarnungen
Wenn das Auswärtige Amt beispielsweise eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsziel ausspricht, Sie sich aber dennoch entscheiden, dorthin zu reisen, sind Sie auf der Reise bei Schäden, die direkt oder indirekt mit dem Anlass der Reisewarnung zusammenhängen, nicht versichert.
Fragen & Antworten:
Frage: Ich habe einen Urlaub in einem Land nahe der Ukraine gebucht und möchte meine Reise aufgrund der aktuellen Situation stornieren. Werden mir die Stornokosten erstattet?
Antwort: Bedenken, an einen bestimmten Ort zu reisen, sind kein versichertes Ereignis.
Frage: Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für mein Urlaubsziel ausgesprochen. Werden mir die Stornokosten erstattet?
Antwort: Wird für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung ausgesprochen, stellt dies kein versichertes Ereignis im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung dar. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Reiseveranstalter. Er ist in der Pflicht, die Reise abzusagen und die Kosten zu erstatten oder eine Alternative zu bieten.
Frage: Ich befinde mich noch in der Ukraine und habe keine Möglichkeit, in mein Heimatland zurückzufliegen. Erhalte ich eine Rückerstattung der Reise- und Übernachtungskosten?
Antwort: Nein, denn direkt oder indirekt durch den Krieg verursachte Ereignisse sind nicht versichert.
Hinweis: Die obenstehenden Ausführungen gelten für unsere aktuellen Versicherungsbedingungen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind im Einzelfall die dem jeweiligen Versicherungsabschluss zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.