In unserem Kunden-Portal geht das schnell, einfach und zeitlich flexibel.
Nach der Meldung können Sie sich dort jederzeit über den Stand der Bearbeitung informieren.
Sie können Ihren Versicherungsfall in unserem Kunden-Portal unter Angabe Ihrer Versicherungsschein-Nummer schnell und einfach melden.
Sie haben Ihren Versicherungsfall bereits gemeldet?
Im Kunden-Portal können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen.
Kunden der Allianz Private Krankenversicherung
Sie haben Ihre Reise-Krankenversicherung vor Oktober 2021 abgeschlossen? In dem Fall beginnt Ihre Versicherungsschein-Nummer mit den Buchstaben AK, gefolgt von 9 Ziffern (z. B. AK-123456789) und Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihren Vertrag ist die Allianz Private Krankenversicherung. Deren online-Service finden Sie unter allianz.de/service. Telefonisch erreichen Sie die Kolleg:innen unter 0800 4100 108.
Im Krankheitsfall reichen Sie uns bitte zeitgleich mit Ihrer Meldung ein ärztliches Attest ein, das folgende Informationen enthalten muss:
ICD-10-Code (= Diagnose)
Behandlungsbeginn
Zeitraum der Krankschreibung
Sollten diese drei Informationen im Rahmen Ihres Reiserücktritts bzw. Reiseabbruchs nicht auf dem Attest enthalten sein, nutzen Sie bitte unseren Vordruck Ärztliche Bescheinigung.
Versicherung über Kreditkarte
Wenn Sie unsere Versicherung über die Kreditkarte Ihrer Bank in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie uns im Textfeld „Ergänzende Informationen“ bitte folgendes mit:
Den Namen der kartenausgebenden Bank
Die ersten sechs und letzten vier Ziffern
Ihrer Kreditkartennummer
(Beispiel: 123456######1234)
Keine Versicherungsschein-Nummer
Wenn Ihnen die Versicherungsschein-Nummer nicht vorliegt oder es zu Problemen bei Eingabe der Versicherungsschein-Nummer kommt, wählen Sie bitte „Keine Versicherungsschein-Nummer erhalten“ und geben die Nummer (sofern vorliegend) im Feld „Ergänzende Informationen“ ein.
Fragen & Antworten - Wichtige Hinweise
Fragen & Antworten - Wichtige Hinweise
Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und nachzuweisen. Sichern Sie deshalb in jedem Fall bitte geeignete Nachweise zum Schadeneintritt (z.B. Schadenbestätigung, Attest) und zum Umfang des Schadens (z.B. Rechnungen, Belege). Bitte reichen Sie uns Ihren Versicherungsfall mit den entsprechenden Nachweisen unverzüglich ein.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Ihre Reise stornieren oder lieber abwarten sollen, nutzen Sie unsere telefonische Stornoberatung.
Ist die Teilnahme an einer Reise durch ein versichertes Ereignis in Frage gestellt, so müssen Sie die Reise unverzüglich stornieren und Allianz Travel unterrichten. Zahlen Sie die vertragsgemäß anfallenden Stornokosten beim Veranstalter oder bei Ihrer Buchungsstelle. Allianz Travel ersetzt Ihnen diese Kosten im Versicherungsfall abzüglich des bedingungsgemäßen Selbstbehalts.
Dazu benötigen wir:
Das ausgefüllte Schadenformular Reiserücktritt und Reiseabbruch
Die ursprüngliche Buchungsbestätigung der Reise mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises samt Versicherungsnachweis.
Die Stornokostenrechnung des Reiseveranstalters.
Bei Flugtickets fordern Sie bitte bei der Airline/dem Reisebüro die nicht angefallenen Steuern und Gebühren zurück. Diese stehen Ihnen in jedem Falle zu, auch wenn der reine Flugpreis nicht erstattungsfähig sein sollte.
Einen Schadennachweis, z.B. ein ärtzliches Attest auf unserem Vordruck (mit Geburtsdatum, Krankheits- und Behandlungsdaten sowie Befund); bei anderen versicherten Ereignissen einen geeigneten Nachweis.
Bitte beachten Sie: Tritt eine erhoffte Heilung oder Besserung nach Eintritt einer schweren Krankheit oder Unfallverletzung nicht ein, und wird deshalb später storniert, so ersetzt Allianz Travel nicht die höheren Stornokosten, die dadurch entstehen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie stornieren oder lieber abwarten sollen, nutzen Sie unsere telefonische Stornoberatung.
Wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten, insbesondere vor Klinikaufenthalten, bitte unverzüglich an die Notruf-Zentrale von Allianz Travel, damit die adäquate Behandlung sichergestellt und notfalls der Rücktransport veranlasst werden kann. Sie erreichen uns rund um die Uhr: Telefon +49 89 62424 - 245 [Fax +49 89 62424 - 246]
Für die Erstattung Ihrer vor Ort verauslagten Kosten reichen Sie bitte die jeweiligen Originalrechnungen und/oder -rezepte ein.
Wichtig: Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen. Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten.
Wichtig: Reichen Sie mit der Schadenmeldung ebenso den Versicherungsschein / Rechnung mit Versicherungs-Beitrag oder die Reisebestätigung mit Nachweis des Versicherungsabschlusses ein.
Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder abhanden kommt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen. Stellen Sie den Schaden erst später (etwa beim Auspacken) fest, müssen Sie dies dem Beförderungsunternehmen innerhalb von sieben Tagen schriftlich nachmelden.
Wichtig: Die Fluggesellschaften und die Bahn stellen Schadenbestätigungen aus, die Sie bei Allianz Travel einreichen müssen. Bei Schäden, die Sie am Urlaubsort feststellen, hilft Ihnen die Reiseleitung, eine schriftliche Bestätigung der Schadenmeldung zu erhalten. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle, notfalls bei der Polizei am Heimatort. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben.